BK11-17-008
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 1, 134a TKG
hier: Tenor des Beschlusses
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der eifel-net GmbH gegen die Gemeinde Gebsattel wegen Vor-Ort-Untersuchung hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 12.10.2017 die folgende Entscheidung getroffen:
Die Antragsgegnerin wird unter Ablehnung ihres Antrags gemäß § 77c Abs. 2 S. 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin die Vor-Ort-Untersuchung der passiven Netzinfrastruktur im Bereich der Neusitzer Straße und im Verlauf der Hauptstraße bis zur Kirnberger Straße 1 zu ermöglichen. Die für die Vor-Ort-Untersuchung erforderlichen und angemessenen Kosten (insbesondere Kosten der Vorbereitung, Absicherung und Durchführung) trägt die Antragstellerin.
BK 11-17/008
BK11-17-008_Beschluss_öffentliche Fassung (pdf, 4 MB)
Stand: 17.10.2017