BK11-17-004 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Antrag der NYNEX satellite OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77b, 77n Abs. 4,  134a TKG
Hier: Tenor des Beschlusses

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der NYNEX satellite OHG gegen die Stadt Darmstadt wegen Informationsansprüchen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 06.10.2017 die folgende Entscheidung getroffen:

Die Antragsgegnerin wird unter Ablehnung ihres Antrags gemäß § 77b Abs. 1 Satz 1, Satz 3 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Informationen über die vorhandenen passiven Netzinfrastrukturen in ihrem öffentlichen Versorgungsnetz (Straßen) für das Gebiet Eisenbahnbrücke Rheinstraße sowie dem Verlauf der Rheinstraße von dem Knotenpunkt Rheinstraße / Goebelstraße / Berliner Allee bis Objekt Rheinstraße 40 (Leerrohre einschließlich Schächte) bereitzustellen.

Die öffentliche Fassung des Beschlusses kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Beschluss kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o. g. Telefonnummern angefordert wer-den

BK 11-17/004

Zum Antrag

Stand: 10.10.2017

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