BK11-17-004 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Antrag der NYNEX satellite OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77b, 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die NYNEX satellite OHG hat mit Schreiben vom 06.06.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 08.06.2017, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Darmstadt gestellt:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin gemäß § 77b Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 TKG für das folgende Gebiet, das die Antragstellerin mit einem digitalen Hochgeschwindigkeitsnetz erschließen will, Informationen über die vorhandenen passiven Netzinfrastrukturen in ihrem öffentlichen Versorgungsnetz (Straßen) zu erteilen:

  • Kreuzung Rheinstraße / Zweifalltorweg
  • weiterer Verlauf der Rheinstraße bis Einmündung Goebelstraße
  • Knotenpunkte Rheinstraße / Goebelstraße / Berliner Allee
  • weitere Verlauf der Rheinstraße bis Objekt Rheinstraße Nr. 40
  • Abschnitt Berliner Allee (ab Kreuzung Rheinstraße) bis Berliner Carreé

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/004 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 10.07.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die Anlagen zu dem Antrag – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – können in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 28.06.2017 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die nach § 77n Abs. 4 Satz 2 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am Dienstag, den 08.08.2017.

BK11-17/004

Verlängerungsbeschluss

Tenor des Beschlusses

Stand: 21.07.2017

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