BK10-26-0424_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 09.09.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der ZL-Traktion GmbH unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0424_Z geführt.

BK10-26-0424_Z

Entscheidung

Stand: 22.09.2026

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