BK10-26-0404_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 2 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 21.08.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 2 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der Vulkan-Eifel-Bahn für den Verkehrstag 16.09.2026 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0404_Z geführt.
BK10-26-0404_Z
Stand: 02.09.2026