BK10-26-0404_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 2 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 21.08.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 2 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der Vulkan-Eifel-Bahn für den Verkehrstag 16.09.2026 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0404_Z geführt.

BK10-26-0404_Z

Entscheidung

Stand: 02.09.2026

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