BK10-26-0239_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
72 Satz 1 Nr. 2 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 05.08.2026 über eine beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen der Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG im Gelegenheitsverkehr unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0239_Z geführt.

BK10-26-0239_Z

Entscheidung

Stand: 28.08.2026

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