BK10-26-0226_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs.4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 26.07.2026 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 08.07.2026 im Raum Kassel.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0226_E geführt.
BK10-26-0226_E
Stand: 01.09.2026