BK10-25-0799_E
Uetersener Eisenbahn- und Infrastrukturgesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-25-0799_E
Stand: 31.08.2026