BK10-25-0166_E
Zweckverband Verkehrsverband Wieslauftalbahn
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-25-0166_E
Stand: 09.04.2026