BK10-25-0166_E
Zweckverband Verkehrsverband Wieslauftalbahn
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen
Die Zweckverband Verkehrsverband Wieslauftalbahn hat gemäß § 33 ERegG bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0166_E geführt.
BK10-25-0166_E
Stand: 09.04.2026