BK10-25-0070_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 17.04.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Umkodierungsantrags durch die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der SVG am 13.04.2025 im Bereich Berlin.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0070_E geführt.

BK10-25-0070_E

Entscheidung

Stand: 24.07.2026

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