BK10-25-0046_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die SBB Cargo Deutschland GmbH hat sich mit einer Beschwerde vom 10.03.2025 gegen die DB InfraGO AG im Hinblick auf die geplante Totalsperrung des Katzenbergtunnels bzw. der Strecke „VzG 4280“ im Zeitraum vom 07.06. bis 16.06.2025 in Verbindung mit der zeitweisen Totalsperrung der Strecke „VzG 4000“ Rheinweiler - Müllheim im Zeitraum vom 08.06. bis 16.06.2025 an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Beschwerdeführerin bestandet die baubedingten Einschränkungen für ihre Verkehre und begehrt die Folgen der Sperrung auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0046_Z geführt.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 28.03.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an


Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.


Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

BK10-25-0046_Z

Stand: 14.03.2025

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