BK10-25-0041_E Zweckverband Hafen Straubing-Sand
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Der Zweckverband Hafen Straubing-Sand hat die Bundesnetzagentur am 07.02.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung Ihrer Entgeltliste für Serviceeinrichtungen unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0041_E geführt.


BK10-25-0041_E

Entscheidung

Stand: 28.02.2025

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