BK10-25-0041_E
Zweckverband Hafen Straubing-Sand
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Der Zweckverband Hafen Straubing-Sand hat die Bundesnetzagentur am 07.02.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung Ihrer Entgeltliste für Serviceeinrichtungen unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0041_E geführt.
BK10-25-0041_E
Stand: 28.02.2025