BK10-25-0039_E DB InfraGo AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 48 VwVfG

Mögliche (Teil-) Rücknahme und (Teil-) Neugenehmigung des TPS 2019

Die Beschlusskammer hat von Amts wegen ein Verfahren betreffend die mögliche Teilaufhebung und Neubescheidung der gegenüber der DB InfraGO AG am 17.01.2018 im Verfahren BK10-17-0314_E erteilten Entgeltgenehmigung (Trassenpreissystem 2019) eingeleitet. Hintergrund der Verfahrenseinleitung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27.09.2024 (Az. 18 K 1692/18). Mit diesem Urteil wurde die Entgeltgenehmigung aufgehoben, soweit im Marktsegment „Punkt-zu-Punkt“ ein über 3,44 Euro/Trkm hinausgehendes Trassenentgelt für die Netzfahrplanperiode 2018/2019 genehmigt worden ist.

Die Rechtskraft des Urteils erstreckt sich grundsätzlich auf die am Klageverfahren beteiligten Parteien. Im nun eingeleiteten Verfahren soll geprüft werden, ob nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine marktweit wirkende Teilrücknahme des Beschlusses BK10-17-0314_E zum Trassenpreissystem 2019 und ggf. anschließend eine Teilneugenehmigung erfolgen sollte.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0039_E geführt.


BK10-25-0039_E

Entscheidung

Stand: 06.03.2025

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