BK10-25-0038_Z
DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)
Die DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben mit Schreiben vom 18.02.2025 die Bundesnetzagentur gemäß § 19 Abs. 6 i.V.m. § 72 S. 1 Nr. 5 ERegG über die (teilweise) vorläufig in Kraft gesetzten Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 und 2026 unterrichtet.
Die Unterrichtung umfasst die Änderung der Reglungen zur Entfernung von Graffiti, der TNB hinsichtlich Netzzugangstests für ETCS, der Regelungen für den TÜLS Hannover-Hamburg, zu GretA, der Richtlinien 302.2203Z01, 302.2204Z01 und 302.2205Z01 sowie der Richtlinien 402.0200A01 und 420.0240 inkl. A01.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0038_Z geführt.
Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 05.03.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 05.03.2025 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Anlage
INB Änderungen zu BK10-25-0038_Z (zip / 74 MB)
BK10-25-0038_Z
Stand: 20.02.2025