BK10-25-0037_Z BASF SE Ludwigshafen
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die BASF SE Ludwigshafen hat die Bundesnetzagentur am 17.02.2025 über die beabsichtigte Erstfassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und der Entgelte gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0037_Z geführt.

BK10-25-0037_Z

Entscheidung

Stand: 21.02.2025

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