BK10-25-0034_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 17.02.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Antrags auf Abänderung der Kodierung einer Verspätungsursache im Zusammenhang mit dem Anreizsystem der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der SVG am 14.02.2025 im Bereich Köln.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0034_E geführt.
BK10-25-0034_E
Stand: 18.02.2025