BK10-25-0017_Z
Rail & Logistik Center Wustermark GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Rail & Logistik Center Wustermark GmbH (RLCW) hat die Bundesnetzagentur am 23.01.2025 über die beabsichtigte Neufassung ihrer NBS für das GVZ Wustermark gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0017_Z geführt.
Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter untenstehendem Link veröffentlicht.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 07.02.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 07.02.2025 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Anlagen
241204 NBS RLCW - GVZ Wustermark - Anlage 1 - Liste der Entgelte (pdf / 83 KB)
241204 NBS RLCW - GVZ Wustermark - allgemeiner Teil AT (pdf / 201 KB)
241204 NBS RLCW - GVZ Wustermark - besonderer Teil BT (pdf / 178 KB)
BK10-25-0017_Z
Stand: 24.01.2025