BK10-25-0005_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 7 ERegG
Unterrichtung über die Verteilung eingeschränkter Schienenwegkapazität
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 08.01.2025 über die beabsichtigte Entscheidung über die Verteilung der baubedingt eingeschränkten Schienenwegkapazität bzgl. der Netzfahrplanperiode 2026 unterrichtet.
Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Strecke 6153 sollen die bereits abgestimmten Verkehrsartenmixe angepasst werden.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0005_Z geführt.
Die beabsichtigten Dokumente sind unter unten stehendem Link veröffentlicht.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 23.01.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 23.01.2025 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Anlagen
250109 DB IG Unterrichtung - geschwärzt (pdf / 687 KB)
250108 DB IG Unterrichtung (Anlage) (pdf / 216 KB)
BK10-25-0005_Z
Stand: 09.01.2025