BK10-24-0448_Z DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 26.11.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 unterrichtet. Die Änderung umfasst die Aufhebung von Einschränkungen der Streckenöffnungszeiten.

Die Unterrichtung umfasst die Neuaufnahme des Abschnitts 5.5.16 „ISR Data Service“, Änderung der Richtlinie 302.3214Z01 sowie redaktionelle Änderungen in den INB.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0448_Z geführt.

Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 10.12.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 10.12.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Anlagen
Anlage 1 - INB 2025_ÄM (pdf / 4 MB)
Anlage 2 - Ril 302.3214Z01_ÄM (pdf / 1 MB)
Synopse Ril 302.3214Z01 (pdf / 157 KB)
241126 - Synopse unterjährige Änderung (pdf / 222 KB)

BK10-24-0448_Z

Stand: 28.11.2024

Mastodon