BK10-24-0443_E
Hamburg Port Authority AöR
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Hamburg Port Authority AöR hat die Bundesnetzagentur am 14.11.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil – sowie über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil – und der Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung der Hafenbahn Hamburg zum 01.01.2025 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0443_E geführt.
BK10-24-0443_E
Stand: 15.11.2024