BK10-24-0443_E Hamburg Port Authority AöR
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Hamburg Port Authority AöR hat die Bundesnetzagentur am 14.11.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil – sowie über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil – und der Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung der Hafenbahn Hamburg zum 01.01.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0443_E geführt.

BK10-24-0443_E

Entscheidung

Stand: 15.11.2024

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