BK10-24-0430_Z
DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 04.11.2024 über die beabsichtigte Neufassung (Erstaufstellung) eines Handbuchs zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0430_Z geführt.
BK10-24-0430_Z
Stand: 05.11.2024