BK10-24-0429_Z
DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 31.10.2024 gemäß § 19 Abs. 6 i.V.m. § 72 S. 1 Nr. 5 über vorläufig in Kraft gesetzte Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024, der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 sowie der Liste der Entgelte in Serviceeinrichtungen 2024 (LdE 2024) und 2025 (LdE 2025) unterrichtet.
Die Unterrichtung umfasst die Neuaufnahme des Abschnitts 7.3.1.2.7 „Lagerkapazitäten der Serviceeinrichtungen“ und Änderung des Abschnitts 7.3.1.4.1 „Entgelt für die vertraglich vereinbarte Nutzung von Nutzungsobjekten“ sowie Neuaufnahme des Abschnitts 7„Entgelt für Lagerkapazitäten in Serviceeinrichtungen“ in der LdE 2024 und der LdE 2025.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0429_Z geführt.
Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 18.11.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 18.11.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Anlagen
241031 NBN 2024 ÄM (pdf / 3 MB)
241031 INB 2025 ÄM (pdf / 4 MB)
241031c DB IG Anlage 3 - Synopse (pdf / 177 KB)
241031 Liste der Entgelte APS 2024 ÄM (pdf / 452 KB)
241031 Liste der Entgelte APS 2025 ÄM (pdf / 462 KB)
BK10-24-0429_Z
Stand: 04.11.2024