BK10-24-0417_E Schienen-Infrastrukturgesellschaft Prignitz mbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Schienen-Infrastrukturgesellschaft Prignitz mbH hat die Bundesnetzagentur am 28.10.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgelte zum 01.01.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0417_E geführt.

Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 11.11.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 11.11.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Anlagen
241021a SIP Anlage 1 NBS BT SIP 2025 (pdf / 182 KB)
241028b SIP Anlage 2 Anlagenpreissystem Elsterwerda (pdf / 225 KB)
241028c SIP Anlage 3 Anlagenpreissystem Falkenhagen (pdf / 324 KB)
241028d SIP Anlage 4 Anlagenpreissystem Karstädt Braas (pdf / 217 KB)
241028e SIP Anlage 5 Anlagenpreissystem Weitin (pdf / 225 KB)

BK10-24-0417_E

Stand: 28.10.2024

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