BK10-24-0407_E SWS Seehafen Stralsund GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die SWS Seehafen Stralsund GmbH hat die Bundesnetzagentur am 16.10.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung des Entgeltverzeichnisses für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zum 01.04.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0407_E geführt.

BK10-24-0407_E

Entscheidung

Stand: 16.10.2024

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