BK10-24-0407_E
SWS Seehafen Stralsund GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die SWS Seehafen Stralsund GmbH hat die Bundesnetzagentur am 16.10.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung des Entgeltverzeichnisses für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zum 01.04.2025 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0407_E geführt.
BK10-24-0407_E
Stand: 16.10.2024