BK10-24-0402_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 49 Abs. 1 VwVfG
Teilwiderruf und teilweise Neufassung eines Beschlusses
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren von Amts wegen im Hinblick auf einen möglichen Teilwiderruf des Beschlusses vom 16.09.2024 im Verfahren BK10-23-0255_Z und eine teilweise Neufassung dieses Beschlusses eingeleitet.
Die Betroffene DB InfraGO AG hat gegenüber der Beschlusskammer um eine Verschiebung der im Beschluss unter Tenorziffer 2. genannten Berichtspflichten vom 15. auf den 20. der jeweiligen Monate sowie um eine Verschiebung des letzten Berichtsdatums vom 13.12.2025 auf den 31.12.2025 gebeten.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0402_Z geführt.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 30.10.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
BK10-24-0402_Z
Stand: 16.10.2024