BK10-24-0398_E Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Mindener Kreisbahnen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 10.10.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgelte zum 14.12.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0398_E geführt.

BK10-24-0398_E

Entscheidung

Stand: 14.10.2024

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