BK10-24-0398_E
Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Mindener Kreisbahnen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 10.10.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgelte zum 14.12.2025 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0398_E geführt.
BK10-24-0398_E
Stand: 14.10.2024