BK10-24-0396_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 45 ERegG
Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen
Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben gemäß § 45 Abs. 1 ERegG die Genehmigung der für die Netzfahrplanperiode 2025 / 2026 beabsichtigten Entgelte beantragt (TPS 2026). Verfahrensgegenstand sind die in den INB enthaltenen Entgelte einschließlich der Entgeltgrundsätze (Kapitel 5 und entsprechende Anlagen), soweit sie das Mindestzugangspaket betreffen.
Hinweis: Unter dem gleichen Tag hat die DB InfraGO AG die Bundesnetzagentur auch über beabsichtigte Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) informiert. Das diesbezügliche Verwaltungsverfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0395_Z geführt. Bitte beachten Sie auch die hierzu veröffentlichte Information der Bundesnetzagentur.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0396_E geführt.
Verfahrensgegenstand sind die in den SNB enthaltenen Entgelte einschließlich der Entgeltgrundsätze, soweit sie das Mindestzugangspaket betreffen. Die beantragten Entgelte sind unter den unten stehenden Links veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den Regelungen für die vorangehende Netzfahrplanperiode.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 28.10.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 28.10.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Anlage
BK10-24-0396_E Internetveröffentlichung Anlagen (zip / 11 MB)
BK10-24-0396_E
Stand: 14.10.2024