BK10-24-0395_Z
DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)
Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 11.10.2024 über die mit Wirkung für die Netzfahrplanperiode 2026 beabsichtigten Änderungen der Schienennetznutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 (INB 2026)) unterrichtet.
Hinweis: Am gleichen Tag hat die DB InfraGO AG bei der Bundesnetzagentur auch den Genehmigungsantrag der für die Netzfahrplanperiode 2025 / 2026 beabsichtigten Entgelte eingereicht (TPS 2026). Das diesbezügliche Verwaltungsverfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0396_E geführt. Bitte beachten Sie auch die hierzu veröffentlichte Information der Bundesnetzagentur.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0395_Z geführt.
Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu der zuvor gültigen Fassung.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 10 ist für den 30.10.2024 ab 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, terminiert.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 23.10.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 23.10.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Anlage
Beabsichtigte INB, Regelwerke und APS 2026 (zip / 116 MB)
BK10-24-0395_Z
Stand: 14.10.2024