BK10-24-0375_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 25.09.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Metrans Rail (Deutschland) GmbH bzgl. Gleis 167 in der Betriebsstelle Bremen Rbf aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der ARS Altmann AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0375_Z geführt.


BK10-24-0375_Z

Entscheidung

Stand: 25.09.2024

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