BK10-24-0369_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 19.09.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Mittelweserbahn GmbH bzgl. Gleis 4 in der Betriebsstelle Bremerhaven Wulsdorf aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der Metrans Rail (Deutschland) GmbH unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0369_Z geführt.
BK10-24-0369_Z
Stand: 20.09.2024