BK10-24-0369_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 19.09.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Mittelweserbahn GmbH bzgl. Gleis 4 in der Betriebsstelle Bremerhaven Wulsdorf aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der Metrans Rail (Deutschland) GmbH unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0369_Z geführt.

BK10-24-0369_Z

Entscheidung

Stand: 20.09.2024

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