BK10-24-0368_Z DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 18.09.2024 gemäß § 19 Abs. 6 i.V.m. § 72 S. 1 Nr. 5 über (teilweise) vorläufig in Kraft gesetzte Änderungen des betrieblich-technischen und netzzugangsrelevanten Regelwerks der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 unterrichtet.

Die Unterrichtung umfasst Änderungen in den Richtlinien 302 und 402.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0368_Z geführt.

Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 02.10.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 02.10.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Anlagen
240725_Ril 302.2205Z01 inkl. Anschreiben_zur Stellungnahme (pdf / 4 MB)
240725_Ril 302.2205Z01_Synopse_zur Stellungnahme (pdf / 376 KB)
240725_Ril 302.6005Z98_zur Stellungnahme (pdf / 2 MB)
240725_Ril 302.6203Z01_Synopse_zur Stellungnahme (pdf / 326 KB)
240725_Ril 302.6203Z01_zur Stellungnahme (pdf / 1 MB)
240725_Ril 402.0203_INB 2025_zur Stellungnahme (pdf / 652 KB)
240725_Ril 402.0203_NBN 2024_zur Stellungnahme (pdf / 656 KB)
240725_Ril 402.0305_INB 2025_zur Stellungnahme (pdf / 1 MB)
240725_Ril 402.0305_NBN 2024_zur Stellungnahme (pdf / 1 MB)
240725_Ril 402.0305_Synopse_zur Stellungnahme (pdf / 1 MB)
240725_Ril 302.6005Z98_Synopse_zur Stellungnahme (pdf / 133 KB)
240725_Ril 402.0203_Synopse_zur Stellungnahme (pdf / 128 KB)

BK10-24-0368_Z

Stand: 19.09.2024

Mastodon