BK10-24-0360_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 17.09.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der DB Regio AG bzgl. Gleis 841 in der Betriebsstelle Berlin-Rummelsburg aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der DB Fernverkehr AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0360_Z geführt.
BK10-24-0360_Z
Stand: 18.09.2024