BK10-24-0325_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die Shell Deutschland GmbH, die Rosneft Deutschland GmbH, die Enilive Deutschland GmbH, die PCK Raffinerie GmbH und die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH haben sich jeweils mit Beschwerden über im Zeitraum vom 11.04.-30.05.2025 geplante Baumaßahmen der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Beschwerdeführerinnen beanstanden die schlechte Erreichbarkeit der PCK Raffinerie in Schwedt/Oder und einer Werkstatt in Eberswalde, für die eine siebenwöchige Totalsperrung der Strecke 6081 im Raum Berlin und das hierfür vorgesehene Umleitungskonzept sowie weitere kleinere Sperrungen ursächlich sind.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0325_Z geführt.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 10.09.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

BK10-24-0325_Z

Stand: 24.10.2024

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