BK10-24-0246_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 12.08.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der GoVolta zum Netzfahrplan 2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0246_Z geführt.



BK10-24-0246_Z

Stand: 14.08.2024

Mastodon