BK10-24-0189_E DB Fernverkehr AG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die DB Fernverkehr AG hat die Bundesnetzagentur am 02.08.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung der Entgeltliste sowie über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen der DB Fernverkehr AG in Niebüll und Westerland zum 15.12.2024 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0189_E geführt.

Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 19.08.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 19.08.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Anlagen
2024_08_02_Nutzungsbedingungen_FÜ_NW_Änd. (pdf / 712 KB)
2024_08_02_Sylt_FÜ_Entgeltliste_Änd (pdf / 469 KB)

BK10-24-0189_E

Stand: 05.08.2024

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