BK10-24-0186_Z DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 30.07.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der NBN 2024 sowie der INB 2025 unterrichtet.

Geändert werden sollen Regelungen zum NetzCockpit (NeCo) und zum Grenzlastanzeiger (GretA) sowie das Muster des Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrags (G-INV).

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0186_Z geführt.

Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 14.08.2024. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 14.08.2024 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Anlagen
240730c DB InfraGO AG Anlage 1a (INB 2025) (pdf / 4 MB)
240730d DB InfraGO AG Anlage 1b (INB 2025 Anlage 3.2.1.1 [G-INV]) (pdf / 454 KB)
240730e DB InfraGO AG Anlage 1c (INB 2025 Anlage 3.4.3.1 [NeCo]) (pdf / 248 KB)
240730f DB InfraGO AG Anlage 1d (INB 2025 Anlage 4.2.2 [Click&Ride]) (pdf / 330 KB)
240730g DB InfraGO AG Anlage 1e (NBN 2024) (pdf / 3 MB)
240730h DB InfraGO AG Anlage 1f (NBN 2024 Anlage 3.4.3.1 [NeCo]) (pdf / 257 KB)
240730i DB InfraGO AG Anlage 1g (NBN 2024 Anlage 4.2.2 [Click&Ride]) (pdf / 329 KB)
240730l DB InfraGO AG Anlage 3 (Synopse) (pdf / 752 KB)

BK10-24-0186_Z

Stand: 31.07.2024

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