BK10-24-0186_Z
DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 30.07.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der NBN 2024 sowie der INB 2025 unterrichtet.
Geändert werden sollen Regelungen zum NetzCockpit (NeCo) und zum Grenzlastanzeiger (GretA) sowie das Muster des Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrags (G-INV).
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0186_Z geführt.
BK10-24-0186_Z
Stand: 31.07.2024