BK10-24-0175_Z Usedomer Bäderbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Verfahrensabschluss

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat die beabsichtigten Regelungen nicht abgelehnt.

BK10-24-0175_Z

Verfahrenseinleitung

Stand: 20.08.2024

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