BK10-24-0175_Z
Usedomer Bäderbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat die beabsichtigten Regelungen nicht abgelehnt.
BK10-24-0175_Z
Stand: 20.08.2024