BK10-24-0149_E
RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-24-0149_E
Stand: 30.12.2024