BK10-24-0149_E
RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen
Die RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH hat gemäß § 33 ERegG bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2025 / 2026 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0149_E geführt.
BK10-24-0149_E
Stand: 21.10.2024