BK10-24-0123_E Rurtalbahn GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Verfahrensabschluss

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

BK10-24-0123_E

Verfahrenseinleitung

Stand: 16.12.2024

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