BK10-24-0107_E
Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-24-0107_E
Stand: 11.12.2024