BK10-24-0107_E
Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen
Die Mindener Kreisbahnen GmbH hat gemäß § 33 ERegG bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2025 / 2026 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0107_E geführt.
BK10-24-0107_E
Stand: 10.10.2024