BK10-24-0107_E Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen

Die Mindener Kreisbahnen GmbH hat gemäß § 33 ERegG bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2025 / 2026 beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0107_E geführt.


BK10-24-0107_E

Entscheidung

Stand: 10.10.2024

Mastodon