BK10-24-0015_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG
Eingabe eines Zugangsberechtigten
Die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (Beschwerdeführerin) hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt.
Gegenstand der Beschwerde ist der Übergang von Zug- auf Rangierfahrten bei Fahrten auf den Anschluss der Beschwerdeführerin bezüglich nicht zum Netzfahrplan angemeldeter Züge.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0015_Z geführt.
BK10-24-0015_Z
Stand: 12.12.2025