BK10-24-0015_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (Beschwerdeführerin) hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt.

Gegenstand der Beschwerde ist der Übergang von Zug- auf Rangierfahrten bei Fahrten auf den Anschluss der Beschwerdeführerin bezüglich nicht zum Netzfahrplan angemeldeter Züge.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0015_Z geführt.

BK10-24-0015_Z

Entscheidung

Stand: 12.12.2025

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