BK10-24-0013_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung eines Zuweisungsverfahrens

Die TRI Train Rental GmbH hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt.

Gegenstand der Beschwerde ist die aus Sicht der Beschwerdeführerin nicht rechtzeitige Kommunikation von Baumaßnahmen nebst der Übersendung der entsprechenden Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (ZvF) und Fahrplananordnungen (Fplo).

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0013_Z geführt.

BK10-24-0013_Z

Entscheidung

Stand: 30.01.2024

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