BK10-24-0011_Z Betreiber und Eigentümer von Serviceeinrichtungen
Zugangsregulierung
Zugangsberechtigte
§ 15 Abs. 10 DVO--Durchführungsverordnung

Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehender Beschluss gefasst worden.

BK10-24-0011_Z

Zum Antrag:

Stand: 26.03.2024

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