BK10-23-0400_E Gerichtsbeschluss 18 L 678/24 DB Netz AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 45 ERegG

Gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 22.03.2024, Gz. BK10-23-0400_E ist sowohl eine Klage (Az. 18 K 1993/24), als auch ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (18 L 678/24) der DB InfraGO AG (ehemalige DB Netz AG) und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH vor dem VG Köln anhängig.

Der Antrag im Verfahren Az. 18 L 678/24 ist u.a. darauf gerichtet, dass das VG Köln die vorläufige Zahlung höherer als der genehmigten Entgelte anordnen möge. Das VG Köln hat in diesem Verfahren mit Beschluss vom 24. April 2024 angeordnet, dass im Gerichtsverfahren nur solche Personen beigeladen werden, die dies innerhalb einer Frist bis zum 31. Mai 2024 beim VG Köln beantragen. Die Einzelheiten sind dem verlinkten Beschluss zu entnehmen.

VG Köln 18 L 678/24 zum Verfahren BK10-23-0400_E

Zum Antrag und Beschluss:

Stand: 24.04.2024

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