BK10-22-0406_E DB Station&Service AG
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 48 VwVfG

Prüfung einer Rücknahme und Neubescheidung von Beschlüssen über in der Vergangenheit liegende Entgeltregelungen

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Prüfung einer möglichen Rücknahme und Neubescheidung von Beschlüssen, die in der Vergangenheit liegende Entgeltregelungen der DB Station&Service AG mit dem Schwerpunkt Verkehrsleistungsfaktor betreffen, eingeleitet. Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf Beschlüsse vom 11.10.2019 bzw. 03.07.2020 mit den Geschäftszeichen BK10-18-0022_E und BK10-19-0308_E.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0406_E geführt.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 10 ist für den 10.05.2023, sowie für den 11.05.2023, ab 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur (Raum: 0.10 ), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, terminiert. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können bei der Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung auch geltende Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 05.12.2022. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.


BK10-22-0406_E

Aufhebung

Stand: 22.11.2022

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